Umweltbonus und Förderungen

Aktuell können wir Ihnen leider keine Förderung anbieten.

Sobald 2024 die neuen Konditionen beschlossen werden, erhalten Sie hier die Info.

✓ 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung

Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde diese Maßnahme bis Ende 2030 verlängert2.

✓ Reduzierte Dienstwagenbesteuerung

Die Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals attraktiver gestaltet. So wird die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € nur noch zu einem Viertel berücksichtigt. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 €, wird die Bemessungsgrundlage halbiert3.

✓ Privilegierung im Straßenverkehr

Neben monetären Vorteilen können Elektroautos von Sonderrechten im Straßenverkehr profitieren, u.a. besondere Parkplätze, verringerte Parkgebühren oder die Benutzung von Busspuren4. Die Privilegierungen im Straßenverkehr sind in den Ländern, Städten und Kommunen individuell geregelt.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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