Umweltbonus: Elektromobilität zahlt sich aus. Hier haben wir Ihnen alle Sparvorteile und Sonderrechte der Elektromobilität aktuell und übersichtlich aufbereitet (nach Inkrafttreten des Konjunkturpakets).
Grundsätzlich profitieren alle Käufer von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden vom Umweltbonus. Für vollelektrische Fahrzeuge gibt es bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden bis zu 6.750 Euro. Die Summe wird zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den Autoherstellern gewährt. Voraussetzung ist, dass der Netto-Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung unter 40.000 Euro liegt und das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird. Für E-Autos bis 65.000 Euro gibt es maximal 7.500 Euro bzw. 5.625 Euro für Plug-in-Hybride. Auch der Kauf eines gebrauchten E-Autos wird gefördert. Die komplette BAFA-Liste können Sie hier herunterladen.
Der Beantragungsprozess wurde deutlich vereinfacht: er ist jetzt nur noch einstufig. Sie können die Umweltprämie aber erst nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges beantragen, indem Sie die entsprechenden Dokumente unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem hochladen.
Über unseren Partner der Volkswagen Bank GmbH, können Sie optional die staatliche Fördersumme zur Anzahlung als flexiblen Rahmenkredit finanzieren. Sichern Sie sich günstige Zinsen und Flexibilität. Die Zinsen fallen erst bei Nutzung an – und auch nur für den Betrag, den Sie tatsächlich ausgeschöpft haben5.
Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde diese Maßnahme bis Ende 2030 verlängert2.
Die Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals attraktiver gestaltet. So wird die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € nur noch zu einem Viertel berücksichtigt. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 €, wird die Bemessungsgrundlage halbiert3.
Neben monetären Vorteilen können Elektroautos von Sonderrechten im Straßenverkehr profitieren, u.a. besondere Parkplätze, verringerte Parkgebühren oder die Benutzung von Busspuren4. Die Privilegierungen im Straßenverkehr sind in den Ländern, Städten und Kommunen individuell geregelt.
1 Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Volkswagen AG gewährten Prämie. Der Herstelleranteil (Volkswagen-Anteil) wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i.H.v. derzeit 16 % bzw. 480 €). Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die staatliche Innovationsprämie i.H. von 3.000 EURO wird zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 angestrebt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner.
2 Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
3 Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.
4 Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Die Umsetzung ist den Ländern, Städten und Kommunen vorbehalten. 5) Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG sowie deren Schwestergesellschaft, die Volkswagen Bank GmbH, erbringen unter dem gemeinsamen Kennzeichen „Volkswagen Financial Services" verschiedene Leistungen. Es handelt sich hierbei um Bankleistungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) sowie Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt. Bonität vorausgesetzt.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
Wenn Sie auf diesen Link gehen, verlassen Sie die Seiten der Volkswagen Automobile Frankfurt GmbH. Die Volkswagen Automobile Frankfurt GmbH macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Volkswagen Automobile Frankfurt GmbH hat keinen Einfluss darauf, welche Daten auf dieser Seite von Ihnen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Nähere Informationen können Sie hierzu in der Datenschutzerklärung des Anbieters der externen Webseite finden.