Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU/AU)

Alle zwei Jahre müssen Sie mit Ihrem Volkswagen zur Haupt- und Abgasuntersuchung - für Neuwagen steht die erste HU/AU nach drei Jahren an. Die Untersuchung benötigt jedes Fahrzeug nach § 29 StVZO und § 47a StVZO, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Damit wird die Sicherheit eines jeden Fahrzeugs sichergestellt. Damit Ihr Wagen optimal für die Haupt- und Abgasuntersuchung vorbereitet ist, bringen wir ihn bereits im Vorfeld auf Vordermann und beseitigen eventuelle Schäden, damit Sie beim TÜV problemlos durchkommen. 

Unser Plaketten Service


Fahrzeit, Wartezeit, Organisationsaufwand: Stunde um Stunde vergeht, bevor endlich die aktuellen Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) am Nummernschild kleben. Diese Erfahrung hat wohl jeder gemacht, der schon einmal selbst zum TÜV gefahren ist. Unser praktischer Plaketten Service erspart Ihnen die lästigen Formalitäten, Zeit und Wege. 

Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU und der AU von uns abwickeln. Die HU erfolgt durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Prüfingenieure einer solchen Organisation. Falls bei der Untersuchung festgestellt wird, dass Arbeiten am Auto erforderlich sind, können wir das nach Absprache mit Ihnen gleich in Ordnung bringen. So sparen Sie die eventuelle Nachuntersuchung und damit verbundene Mehrkosten.

Hol und Bring Service


Wenn Sie Ihren Volkswagen nicht selbst zum Plaketten Service bringen können oder wollen, dann holen wir ihn bei Ihnen ab und bringen ihn wieder zurück. Bestellen Sie unseren Hol und Bring Service gleich bei der Terminvereinbarung mit. Wenn Sie die kurze Dauer der Untersuchung anderweitig nutzen wollen, dann bekommen Sie von uns gerne einen Ersatzwagen. Hol- und Bring-Service und Ersatzwagen kosten nicht die Welt.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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