Die UVV-Prüfung

Neben der Verkehrssicherheit spielt in Betrieben mit gewerblich genutzten Fahrzeugen außerdem die Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle. Deshalb müssen sämtliche Fahrzeuge, die für dienstliche Zwecke genutzt werden - sowohl rein dienstlich als auch Dienstwagen mit privater Nutzung - eingehend geprüft werden. Nur Privatwagen, die gewerblich genutzt werden bleiben von dieser Regelung unberührt. Dienstwagen müssen demnach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen, die u.a. festlegen, dass ein Dienstwagen mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss.

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Wir bieten in unseren Werkstätten die fachkundige UVV-Prüfung gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29) an. Dabei wird ein Prüfbericht erstellt, mit welchem die UVV-Prüfung schriftlich dokumentiert wird. Der Bericht beinhaltet das Datum der UVV-Prüfung und den Umfang sowie ggf. festgestellte Mängel und u.U. ausstehende Teilprüfungen. Werden bei der UVV-Prüfung keine Mängel festgestellt, die die Sicherheit Ihres Volkswagens beeinträchtig, wird die Prüfplakette direkt an Ihr Fahrzeug angebracht.

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Wichtige Informationen zur UVV


Wofür steht UVV?

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift.

Wer ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich?

Der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einahltung der Unfallverhütungsvorschrift.

Was wird bei der UVV geprüft?

Es werden u.a. die Verkehrssicherheit, die An- und Aufbauteile wie Kofferraumdeckel, Motorhaube und Türen, die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung sowie die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile geprüft.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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